Familienrecht
Christina Lange-Fehr unterstützt Sie umfassend im Familienrecht, insbesondere bei der Gestaltung von Eheverträgen, bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen von Kindern und Ehegatten, bei Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts, bei der Vermögensauseinandersetzung und bei der Scheidung.
Dabei können Sie sich auf ihre Qualifizierung als Fachanwältin für Familienrecht verlassen.
Seniorenrecht
Ihre rechtlichen Fragen im Seniorenrecht beantwortet Christina Lange-Fehr individuell und zuverlässig. Sie gestaltet für Sie professionelle Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen und übernimmt Vorsorgebevollmächtigungen, Unterstützungsbevollmächtigungen oder Kontrollbevollmächtigungen für Sie.
Außerdem berät und vertritt Sie Vollmachtgeber und Bevollmächtigte sowie Betreute und Betreuer in rechtlichen Belangen. Nutzen Sie ihre langjährige Erfahrung als gerichtlich bestellte Berufsbetreuerin und Vorsorgebevollmächtigte.
Erbrecht
Christina Lange-Fehr berät und vertritt Sie darüber hinaus kompetent im Erbrecht. Sie hilft Ihnen zu Lebzeiten bei der richtigen Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung und setzt Ihren Willen nach Ihrem Tod zuverlässig als Testamentsvollstreckerin durch.
Darüber hinaus berät sie bei Fragen des Pflichtteilsrechts und steht Ihnen bei der Erbauseinandersetzung und anderen Erbstreitigkeiten zur Seite. Profitieren Sie dabei von ihrer langjährigen Tätigkeit als gerichtlich bestellte Nachlasspflegerin.
Sozialrecht
Einen weiteren, wichtigen Tätigkeitsbereich stellt das Sozialrecht dar. Christina Lange-Fehr berät Sie insbesondere zum Thema Elternunterhalt und bei der Errichtung von speziellen Behinderten- und Bedürftigentestamenten. Aufgrund der vielfältigen Schnittstellen zum Familien- und Erbrecht verfügt sie auch in diesem Bereich über umfassendes Wissen.
Betreuungsrecht
Rechtsanwältin Lange-Fehr blickt auf eine langjährige Erfahrung mit Betreuungsgerichten, Betreuungsbehörden und Berufsbetreuern zurück. Sie vertritt Betroffene und Betreuer in allen Bereichen des Betreuungsrechts. Sie unterstützt diese, wenn eine Betreuung angeordnet, verlängert oder aufgehoben werden soll, wenn ein Betreuer entlassen werden soll, wenn eine betreuungsgerichtliche Genehmigung benötigt wird oder wenn eine Unterbringung ansteht.
Weiterhin setzt sie für Betroffene oder Erben berechtigte Ansprüche gegenüber Betreuern durch und wehrt für Betreuer unberechtigte Ansprüche von Betroffenen oder Erben ab.
Eine rechtliche Betreuung können Sie vermeiden, wenn Sie Christian Lange-Fehr als Ihre Vorsogebevollmächtigte einsetzen.