"Gut Recht bedarf guter Hilfe"

Deutsches Sprichwort

 

Familienrecht

Christina Lange-Fehr unterstützt Sie umfassend im Familienrecht, insbesondere bei der Gestaltung von Eheverträgen, bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen von Kindern und Ehegatten, bei Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts, bei der Vermögensauseinandersetzung und bei der Scheidung.

Dabei können Sie sich auf ihre Qualifizierung als Fachanwältin für Familienrecht verlassen.

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Seniorenrecht

Ihre rechtlichen Fragen im Seniorenrecht beantwortet Christina Lange-Fehr individuell und zuverlässig. Sie gestaltet für Sie professionelle Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen und übernimmt Vorsorgebevollmächtigungen, Unterstützungsbevollmächtigungen oder Kontrollbevollmächtigungen für Sie.

Außerdem berät und vertritt Sie Vollmachtgeber und Bevollmächtigte sowie Betreute und Betreuer in rechtlichen Belangen.  Nutzen Sie ihre langjährige Erfahrung als gerichtlich bestellte Berufsbetreuerin und Vorsorgebevollmächtigte.

 


Erbrecht

Christina Lange-Fehr berät und vertritt Sie darüber hinaus kompetent im Erbrecht. Sie hilft Ihnen zu Lebzeiten bei der richtigen Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung und setzt Ihren Willen nach Ihrem Tod zuverlässig als Testamentsvollstreckerin durch.

Darüber hinaus berät sie bei Fragen des Pflichtteilsrechts und steht Ihnen bei der Erbauseinandersetzung und anderen Erbstreitigkeiten zur Seite.   Profitieren Sie dabei von ihrer langjährigen Tätigkeit als gerichtlich bestellte Nachlasspflegerin.

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Sozialrecht

Einen weiteren, wichtigen Tätigkeitsbereich stellt das Sozialrecht dar.  Christina Lange-Fehr berät Sie insbesondere zum Thema Elternunterhalt und bei der Errichtung von speziellen Behinderten- und Bedürftigentestamenten. Aufgrund der vielfältigen Schnittstellen zum Familien- und Erbrecht verfügt sie auch in diesem Bereich über umfassendes Wissen.


Betreuungsrecht

Rechtsanwältin Lange-Fehr blickt auf eine langjährige Erfahrung mit Betreuungsgerichten, Betreuungsbehörden und Berufsbetreuern zurück. Sie vertritt Betroffene und Betreuer in allen Bereichen des Betreuungsrechts. Sie unterstützt diese, wenn eine Betreuung angeordnet, verlängert oder aufgehoben werden soll, wenn ein Betreuer entlassen werden soll, wenn eine betreuungsgerichtliche Genehmigung benötigt wird oder wenn eine Unterbringung ansteht.

Weiterhin setzt sie für Betroffene oder Erben berechtigte Ansprüche gegenüber Betreuern durch und wehrt für Betreuer unberechtigte Ansprüche von Betroffenen oder Erben ab.
Eine rechtliche Betreuung können Sie vermeiden, wenn Sie Christian Lange-Fehr als Ihre Vorsogebevollmächtigte einsetzen.

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Wie kann ich Ihnen helfen?

Kontaktieren Sie mich.

ra lange fehr speyer 250

Kontakt

Christina Lange-Fehr
Rechtsanwältin
Wormser Straße 25
67346 Speyer

Telefon 06232 67 67 87 1
Telefax 06232 67 678 7 2
mail@lange-fehr.de

Bürozeiten

Montag bis Donnerstag
08.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, wird in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins gebeten.

Anfahrt

Die Kanzlei von Rechtsanwältin Lange-Fehr befindet sich in der Wormser Str. 25 in Speyer und kann sowohl mit den öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem PKW gut erreicht werden.
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